ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einem Programm von inandout sport & events GmbH. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei inandout sport & events GmbH (nachfolgend Veranstalterin genannt) oder einer Verkaufsstelle kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Veranstalterin zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten Sie deshalb, diese sorgfältig durchzulesen.

1. ANMELDUNG
Eine Anmeldung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für Sie und die Veranstalterin wirksam.

2. VERTRAGSGEGENSTAND
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die von Ihnen gewünschten Leistungen im Rahmen des ausgearbeiteten Konzepts und gemäss Beschreibung in der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungsabänderungen können nach Absprache berücksichtigt werden. Daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

3. VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Entgegennahme der von Ihnen unterschriebenen Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Ihnen und der Veranstalterin zustande. Bei gegenseitiger Absprache entsteht der Vertrag bereits bei mündlicher Übereinkunft. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung resp. der mündlichen Einigung werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und die Veranstalterin wirksam.

4. PREISE
Die Preise für die Programme entnehmen Sie der auf Sie zugeschnittenen Offerte. Die Preise verstehen sich – soweit nicht anders erwähnt – pauschal für die beschriebenen Leistungen exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung mit der nach dem Anlass gestellten Rechnung. Es gelten die gesetzlich vorgegebenen Zahlungsfristen. Die Veranstalterin behält sich vor, nach Absprache mit Ihnen eine Anzahlung zu vereinbaren. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 6 verrechnet.

6. ANNULIERUNG ODER VERTRAGSÄNDERUNG DURCH DEN KUNDEN
Die Annullierung von bereits abgeschlossenen Verträgen haben schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Detailprogramme, Bestätigungen etc.) unbedingt beizulegen.
Bei jeder Annullierung wird folgender Teil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt:
Ab definitiver Annahme bis 21 Tage vor dem Anlass: 20% des Gesamtpreises
20 bis 14 Tage vor dem Anlass: 50% des Gesamtbetrags
13 bis 7 Tage vor dem Anlass: 75% des Gesamtbetrags
6 Tage oder weniger vor dem Anlass: 100% des Gesamtbetrags

Bei verspätetem Eintreffen oder Verschiebung des Programms trägt der Kunde die Mehrkosten. Abbruch durch den Kunden, späterer Antritt oder frühzeitiges Verlassen der Programme durch den Kunden erheben keinen Anspruch auf (Teil)Rückerstattung. Entstehende Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen.

7. ANNULIERUNG ODER AUFTRAGSABÄNDERUNG DURCH
   inandout sport & events GmbH

Die Veranstalterin behält sich vor, auch sehr kurzfristig eine geplante Aktivität aus Sicherheitsgründen abzusagen. Für die objektive Einschätzung ist die Veranstalterin in Zusammenarbeit mit lokalen Experten zuständig.

Kann der Anlass aus elementaren Gründen (Wetter, Wind etc.) sicherheitshalber nicht durchgeführt werden, beschränkt sich eine Entschädigung auf die Deckung allfälliger Kosten Dritter.

Die Veranstalterin setzt alles daran, ein passendes Alternativprogramm zu organisieren. Die daraus entstehenden Kosten sind ohne explizite Rücksprache durch den Kunden zu tragen. Übersteigen die anfallenden Kosten des Alternativprogramms jene der ursprünglich geplanten Aktivität, ist der Kunde darüber in Kenntnis zu setzen.

Kann ein Anlass aus den oben erwähnten Gründen nicht durchgeführt werden, entstehen keinerlei Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden.

8. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Kunde verpflichtet sich, die Veranstalterin über allfällige gesundheitliche Probleme von Teilnehmern vollumfänglich in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinserweiternden Medikamenten ist untersagt.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen der Veranstalterin, deren Führer oder Hilfspersonal strikte Folge zu leisten. Die Veranstalterin behält sich dabei vor, fehlbare Teilnehmer von der Aktivität auszuschliessen. Dabei entsteht keine Forderung auf Preisminderung.

9. BEANSTANDUNGEN
Entstehen Beanstandungen oder Schäden während der Aktivitäten, sind diese in schriftlicher Form sofort dem jeweiligen Aktivitätsleiter zu melden. Dieser wird bemüht sein, im Rahmen des Programms unentgeltlich Abhilfe zu schaffen. Er ist allerdings nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen anzuerkennen.

Schadenersatzansprüche aus Nichterfüllung des Vertrags sind bis 30 Tage nach dem Anlass mittels eingeschriebenem Brief der Veranstalterin zu melden. Beweisgegenstände inklusive der Bestätigung des Aktivitätsleiters sind beizulegen.

10. VERSICHERUNG
Die Veranstalterin ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeit versichert. Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert und haben selber für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung zu sorgen.

11. HAFTUNG
Die Veranstalterin haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, soweit diese objektiv nachweisbar und durch den Kunden belegt werden.

Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus- oder Flugverspätungen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

Die Veranstalterin übernimmt für ihren Kunden die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen anderer Anbieter (z.B. Transport, Gastronomie). Aus dieser Vermittlertätigkeit kann die Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen etc. unter Berücksichtigung der Regelungen für Pauschalreisen nicht übernommen werden.

12. LEISTUNGEN DRITTER
Die Veranstalterin ist berechtigt, ohne explizite Rücksprache mit dem Kunden verschiedene Dienstleistungen von Drittanbietern zu beziehen. Unter diese Dienstleistungen fallen insbesondere: Durchführung von Transporten, Gastronomie, Ausmietung von Hilfsmaterial, Übernachtung und Ähnliches.

Die Veranstalterin ist berechtigt, neben der Weiterverrechnung der entstandenen Kosten eine Entschädigung von 10% der in Rechnung gestellten Kosten zu erheben.

Leistungen Dritter sind in Offerte und Auftragsbestätigung separat aufzuführen.

13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Auf die Rechtbeziehungen zwischen Ihnen und der Veranstalterin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen die Veranstalterin wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Landschaft Davos vereinbart.

14. BILDERRECHTE
Die Veranstalterin behält sich vor, an Anlässen Fotografien zu erstellen und diese uneingeschränkt für eigene Zwecke zu verwenden (z.B. Drucksachen, Internet etc.).

VERANSTALTERIN:
Inandout sport & events GmbH
c/o Schocher

Flurstrasse 1
7270 Davos Platz

Telefon: +41 (0)81 413 08 88 www.inandout.ch

Davos, im September 2010